Revision des FINMA-Rundschreibens „Eckwerte zur Vermögensverwaltung“ (FINMA-RS 2009/1)
Die FINMA möchte ihr Rundschreiben „Eckwerte zur Vermögensverwaltung“ (FINMA-RS 2009/1) anpassen. Hiezu hat die FINMA eine Anhörung gestartet, die am 03.04.2013 endet.
Das geltende Rundschreiben definiert Eckwerte, die Verhaltensregeln einer Organisation der Vermögensverwaltungsbranche als Mindeststandard anerkennt.
Revisions-Ziel:
- möglichst hohe Transparenz bei Vermögensverwaltern und Kunden
Die Revision soll berücksichtigen:
- Jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichts zur individuellen Vermögensverwaltung
- Transparenzanforderungen
- Erkundigungspflichten (Risikoprofil des Kunden)
- Informationspflichten (Risikoaufklärung)
- Sorgfaltspflichten (Aktualisierungen des Risikoprofils)
- Pflicht zur Offenlegung von Retrozessionen
- Präzisierung der Pflichten der Vermögensverwalter
- Revision des Kollektivanlagengesetzes (KAG)
Quelle
Mitteilung FINMA vom 07.02.2013 | finma.ch
Rundschreiben 2009/1 Eckwerte zur Vermögensverwaltung
Weiterführende Informationen / Linktipps
Retrozession | retrozession.ch
Anlegerschutz | anlegerschutz.ch
Tags / Keywords
- Vermögensverwaltung, Retrozessionen