Eckwerte zur Vermögensverwaltung

Revision des FINMA-Rundschreibens „Eckwerte zur Vermögensverwaltung“ (FINMA-RS 2009/1)

Die FINMA möchte ihr Rundschreiben „Eckwerte zur Vermögensverwaltung“ (FINMA-RS 2009/1) anpassen. Hiezu hat die FINMA eine Anhörung gestartet, die am 03.04.2013 endet.

Das geltende Rundschreiben definiert Eckwerte, die Verhaltensregeln einer Organisation der Vermögensverwaltungsbranche als Mindeststandard anerkennt.

Revisions-Ziel:

  • möglichst hohe Transparenz bei Vermögensverwaltern und Kunden

Die Revision soll berücksichtigen:

  • Jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichts zur individuellen Vermögensverwaltung
    • Transparenzanforderungen
    • Erkundigungspflichten (Risikoprofil des Kunden)
    • Informationspflichten (Risikoaufklärung)
    • Sorgfaltspflichten (Aktualisierungen des Risikoprofils)
    • Pflicht zur Offenlegung von Retrozessionen
  • Präzisierung der Pflichten der Vermögensverwalter
  • Revision des Kollektivanlagengesetzes (KAG)

Quelle

Mitteilung FINMA vom 07.02.2013 | finma.ch

Rundschreiben 2009/1 Eckwerte zur Vermögensverwaltung

Weiterführende Informationen / Linktipps

Retrozession | retrozession.ch

Anlegerschutz | anlegerschutz.ch

 

Tags / Keywords

  • Vermögensverwaltung, Retrozessionen

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