Internationale Schiedsgerichtsbarkeit / Swiss Rules
Die revidierte internationale Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern ist am 01.06.2012 in Kraft getreten. – Sie soll auch Anwendung auf Binnenschiedsverfahren nach ZPO 353 ff. finden und die bisherigen Binnenschiedsreglemente der einzelnen Handelskammern ablösen.
Die Neuerungen der revidierten Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammern bzw. nun der „Swiss Chambers‘ Arbitration Institution“ beinhalten:
- Betrieb einer Schiedsgerichtsinstitution mit eigener Rechtspersönlichkeit auf Vereinsbasis
- „Swiss Chambers‘ Arbitration Institution“
- Bestellung eines Schiedsgerichtshofes
- „Gerichtshof“ / „Arbitration court“
- Einsatz eines Schiedssekretariates
- „Sekretariat“ / „secretariat of the court“
- Verfahrensbeschleunigung
- Kombination von Eingangsanzeige („Notice of arbitration“) und Schiedsrichterernennung („Nomination of Arbitrators“) bei gegebenen Voraussetzungen
- Kompetenzerweiterungen zur Sicherstellung einer effizienten Verfahrensleitung
- Vorsorgliche Massnahmen vor Konstituierung des Schiedsgerichts
- Antragsmöglichkeit für präsumtive Schiedsparteien
- Zuständigkeit
- „sole emergency arbitrator“
- Arten vorsorglicher Massnahmen
- auch Erlass superprovisorische Massnahmen
Die Schiedsgerichts-Praktiker freuen sich auf die Anwendung der Neuerungen im Rechtsalltag.
Quelle
diverse
Weiterführende Informationen / Linktipps
Informationen zur Schiedsgerichtsbarkeit | schiedsgerichtsbarkeit.ch
Schiedsgericht der Zürcher Handelskammer | zurichcci.ch