Der Bundesrat plant bekanntlich eine Kompetenzausdehnung der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS), nämlich:
- Kompetenz zum Informationsaustausch mit ausländischen Partnerstellen (nach geltendem Recht ist die Weitergabe von Finanzinformationen nicht zulässig)
- Kompetenz zum selbständigen Abschluss von Verträgen für die technische Zusammenarbeit (zur Zeit liegt die Abschlusskompetenz beim Bundesrat)
- Kompetenz zur Einforderung von Informationen bei Dritt-Finanzintermediären (zur Vervollständigung bereits erstatteter Meldungen)
Der Bundesrat hat nun die Vernehmlassungsergebnisse zur geplanten GwG-Aenderung publiziert und Gesetzesentwurf samt Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet:
- Vernehmlassungsergebnisse
- Botschaft
- Gesetzesentwurf
Quelle
Medienmitteilung des Bundesrates vom 27.06.2012
Weiterführende Informationen / Linktipps
EJPD: Vernehmlassungsergebnisse
EJPD: Botschaft
EJPD: Gesetzesentwurf