Rückbau Bauzufahrt

Hat jemand vorübergehend (befristet) eine bestimmte Grundstücksfläche dienstbarkeitsweise für die Erstellung einer Bauzufahrt mit der Verpflichtung zur Verfügung gestellt erhalten, anschliessend den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, kann er sich seiner Verpflichtung nicht dadurch entschlagen, indem er geltend macht, eines Fuss- und Fahrwegberechtigter hätte ich vom Rückbau dispensiert.

Die zwischen dem Grundeigentümer und dem Bauzufahrt-Ersteller in Höhe von CHF 5‘000 pro Monat für den nicht rechtzeitigen Bauzufahrts-Rückbau vereinbarte Konventionalstrafe ist vom Gericht nur dann herabzusetzen, wenn der „verabredete Betrag so hoch ist, dass er das vernünftige, mit Recht und Billigkeit noch vereinbarende Mass übersteigt“.

Quelle

BGE 5A_212/2008 (ZBGR 93 [2012] 37 ff.)

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