Arrest – Ein „leerer Arrest“ hat kein Betreibungsort
SchKG 52, SchKG 92 ff., SchKG 271, SchKG 275 Beim Arrest finden die Regeln zur Unpfändbarkeit (SchKG 92 ff.) analog Anwendung. Der erfolglose Arrest ist… Mehr lesen »Arrest – Ein „leerer Arrest“ hat kein Betreibungsort