Erbrecht – Erbteilung zugewiesener Nachlassgegenstände: Bezifferung der Berufungs-Anträge

ZGB 604 Abs. 1

Bei der Erbteilung eines Nachlasses waren strittig:

  • die Bewertung der den Erben zugewiesenen Nachlassgegenstände, d.h. die Anteile an einem Wertschriftendepot des Nachlasses;
  • die Berechnung der Erbteile.

Weil die Berufungsanträge nicht beziffert waren, trat das Kantonsgericht Schwyz nicht auf die Berufung ein.

Mit Urteil 5A_963/2022 vom 24.08.2023 wies das Bundesgericht die dagegen erhobene Beschwerde in Zivilsachen ab.

BGer 5A_963/2022 vom 24.08.2023

Literatur

  • SIEBER LORENZ, Bezifferung der Berufungsbegehren bei der Erbteilung, in: ZBJV 10/2023, S. 647 ff.

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