Öffentliches Personalrecht – Bundeskadermitglied: Arbeitsplatzbezogene Erkrankung, Einstellung Lohnfortzahlung und Auflösung Arbeitsverhältnis

Auszahlung Ferienentschädigung

Der öffentliche Arbeitgeber muss dem Dienstnehmer, der arbeitsplatzbezogen krank ist, die Ferien ausbezahlen, falls er sich nicht verbindlich dazu äussert, wann dieser den Urlaub beziehen soll.

Grund: Würde der Dienstnehmer seine Ferien eigenmächtig beziehen, liefe er Gefahr, dass ihm der Arbeitgeber kündigen könnte.

Quelle

Urteil Bundesverwaltungsgericht vom 15.04.2020 (A-2752/2019)

Weiterführende Informationen / Linktipps

Die Kommentare sind geschlossen.