Auftrag / Schadenersatz – Bank: Kein Überwälzungsrecht von Einigungskosten mit ausländischen Staaten

OR 402 Abs. 1 und 2 / OR 62 und 63 / OR 419

Eine Bank war sich mit ihrem Kunden in Bezug auf die Überwälzung der Aufwendungen aus einem primär sie betreffenden Vergleichsschluss vor einem Gericht in den USA und hinsichtlich der damit verbundenen Verrechnung mit dem Bankkunden-Guthaben nicht einig.

Das Gericht erkannte, dass die Bank aus folgenden Gründen die Aufwendungen nicht geltend machen kann bzw. nicht verrechnen darf:

  • Keine Verrechnungsforderung aus auftragsrechtlichem Aufwandersatz, da keine Aufwendungen vorlägen, auch keine Aufwendungen um des Auftrags willen erfolgt seien und für diese keine Weisungen eingeholt worden seien
  • Keine Verrechnungsforderung aus auftragsrechtlichem Schadenersatz mangels Vertragsverletzung
  • Keine Verrechnungsforderung aus Auslagen- oder Schadenersatz aus Geschäftsführung ohne Auftrag
  • Keine Verrechnungsforderung aus Bereicherungsrecht, da keine Zuwendungen in irrtümlicher Leistung einer Nichtschuld oder im Hinblick auf eine sonstige künftig entstehende oder wegfallende Schuldpflicht vorliege.

Quelle

Handelsgericht des Kantons Zürich

Urteil vom 23.02.2015

HG110247

ZR 114 (2015) Nr. 35, S. 133 ff.

(nicht rechtskräftig)

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