OR 300 + ZPO 91
Im Rahmen einer Pachtstreitigkeit (strittige Pachtkündigung und Ausweisung) musste sich das Bundesgericht vorab zum Streitwert äussern.
Die nachfolgende Urteilserläuterung wird auf die Frage der Streitwertbemessung beschränkt.
Wenn im summarischen Verfahren in Miet- und Pachtangelegenheiten strittig sind, gilt laut Bundesgericht zur Streitwertbestimmung folgendes:
- Miete
- Nur strittige Ausweisung
- Mietwert während der angenommenen durchschnittlichen Verfahrensdauer von 6 Monaten
- Auch strittige Kündigung
- Mietwert während einer allfälligen 3-jährigen Kündigungssperrfrist
- Nur strittige Ausweisung
- Pacht
- Streitwert richtet sich – da eine Kündigungssperrfrist für die landwirtschaftliche Pacht und die Sachpacht nicht gilt – nach der voraussichtlichen Verlängerung des Nutzungsrechts, falls sich die Kündigung als ungültig erweisen sollte.
Im materiellen Punkt wurde die Beschwerde der Pächterin abgewiesen. Nach Ansicht des Bundesgerichts lag eine gültige Kündigung vor; die Ausweisung wurde daher zur Recht verfügt.
Quelle
BGer 4A_565/2017 vom 11.07.2018
Weiterführende Informationen / Linktipps
- BGer 4A_565/2017 vom 11.07.2018 | bger.ch
- Mieterausweisung | mieterausweisung.ch
- Mieterausweisung (Exmission) | miet-recht.ch
- LP-Pächterausweisung | pacht.ch
- Erstreckung des Pachtverhältnisses | landwirtschaftliche-pacht.ch
- Summarisches Verfahren | zivilprozess.ch