Immobiliarsachenrecht / BewG: Ausländischer Grundeigentümer veräussert Immobilie unter Nutzniessungsvorbehalt an Sohn

BewG 2 Abs. 2, BewG 7 lit. a + BewV 11 Abs. 2 – Fortsetzung Auflagengültigkeit

Die rechtsgeschäftliche Übertragung (Singularsukzession) von Grundeigentum vom ausländischen Vater an seinen Sohn als Erbvorbezug ist bewilligungsfrei möglich, und zwar auch dann, wenn dem Veräusserer und seiner Ehefrau eine Nutzniessungs-Dienstbarkeit am Veräusserungsobjekt eingeräumt wird.

Die beim Erwerb dem Veräusserer gegenüber seinerzeit verfügten und im Grundbuch angemerkten Auflagen (Eigennutzungspflicht resp. Dauervermietungsverbot; BewV 11 Abs. 2) haben weiterhin Gültigkeit, und zwar inskünftig gegenüber den beiden Nutzniessungsberechtigten.

Quellen

BGer 2C_1069/20165 vom 03.11.2016

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