Bau- und Planungsrecht: Schutzfähig sind nur Gebäude, nicht die Nutzung

Warenhaus MANOR an der Bahnhofstrasse in Zürich

Der Zürcher Heimatschutz (ZVH) unterlag gegen den Stadtrat von Zürich und Mitbeteiligte. Das Baurekursgericht des Kantons Zürich vertrat die Ansicht, dass nur das Gebäude und nicht dessen Nutzung geschützt werden könne; es gebe keine Rechtsgrundlage zur Unterschutzstellung von Nutzungen; vielmehr gelte die in der Bundesverfassung verankerte Eigentumsgarantie, welche die Eigentumsrechte vor staatlichen Eingriffen schützen würde. MANOR scheint daher nach Ablauf des Mietvertrages kein Recht zu haben, in diesem Gebäude als Warenhaus zu bleiben (vgl. Neue Zürcher Zeitung (NZZ) vom 07.05.2015).

Quelle

Baurekursgericht des Kantons Zürich

BRGE I 0056/2015 (R1S.2014.0591) vom 08.05.2015

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