Die Altlastenverordnung (AltlVo) bildet die Grundlage dafür, dass die Kantone die mit Schadstoffen belasteten Standorte in einen Kataster (Kataster der belasteten Standorte) einzutragen haben. Dieser Kataster der belasteten Standorte bildet für die Kantone Ausgangslage für die Prüfung, ob diese Standorte saniert oder überwacht werden müssen. Beim Vollzug der Überwachung sind in den vergangenen Jahren aufgetreten sind, hat der Bundesrat die Altlastenverordnung in diesem Punkt geändert und diese Aenderung per 01.08.2012 in Kraft gesetzt.
Besteht eine schädliche oder lästige Einwirkung auf die Umwelt oder eine konkrete Gefahr dazu, wird von Altlast gesprochen, welche zu sanieren ist. Ein Sanierungsbedarf kann sich auch erst im Laufe der Zeit entwickeln. Bei erhöhten Emissionen verlangt die Altlastenverordnung eine Überwachung des Standorts. Die Überwachung so lange zu geschehen, bis vom sanierungsbedürftigen Standort keine Gefahr für die Umwelt mehr ausgeht. Beim Überwachungs-Vollzug sind Unklarheiten aufgetreten, die es nun zu beheben und die Altlastenverordnung hiefür anzupassen gilt.
Revision Altlastenverordnung |
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Gegenstand |
Geltende Verordnung |
revidierte Verordnung |
Überwachungsbedarf |
Gefahr, dass sich am Standort Schadstoffe ins Grundwasser ausbreiten können |
Festlegung von Untergrenzen der Schadstoff-Konzentration mittels moderner Analysetechniken
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Überwachungsdauer |
Keine Einschränkung |
Festlegung der Kriterien fÜr die Überperiode, unter Berücksichtigung des Verlaufs der Schadstoffkonzentration |
Definition der Kriterien fÜr das Ende der Überwachung |
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Einstellung der Überwachungen, wenn nach mehrjähriger Überwachung feststeht, dass aufgrund des Verlaufs der Schadstoffkonzentrationen und den Standorteigenschaften mit grosser Wahrscheinlichkeit kein Sanierungsbedarf mehr zu erwarten ist |
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Überwachungskonzept |
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Pflicht zur Erstellung eines Überwachungskonzepts zuhanden der zuständigen Behörde |
Inhalt
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Es wird sich weisen, ob sich die schadstoff- und standortbezogene Massnahmen-Individualisierung bewähren wird.
Quelle
Mitteilung des Bundesamtes für Umwelt BAFU vom 09.05.2012 | news.admin.ch
Weiterführende Informationen / Linktipps
Altlastenverordnung: Überwachung belasteter Standorte | law-news.ch
Kostentragungspflichten | altlastenrecht.ch