SchKG / Betreibung – Grundpfandverwertung: Verfügungsverbot lässt Erhöhung des vorrangigen Schuldbriefs nicht mehr zu
Wenn das Verfügungsverbot kraft Pfändung im Grundbuch vorgemerkt ist, können Schuld- und Pfandsumme des vorrangigen Schuldbriefes nicht mehr erhöht werden.