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AltlastenAltlastensanierung: Bundesrat bewilligt zusätzliche Mittel aus dem Spezialfonds

Summary

Der Bundesrat (BR) hat am 27.05.2026 freigegeben:

  • zusätzlich CHF 180 Mio. aus dem Spezialfonds zur Sanierung von Altlasten.

Damit sollen

  • dringend notwendige Sanierungen weitergeführt und
  • Verzögerungen vermieden werden.

Einleitung

Die Sanierung von Altlasten kann über den so genannten Altlasten-Fonds unterstützt werden.

Seit der Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) per 01.04.2025 gibt es

  • neue Abgeltungen,
    • zum Beispiel für Standorte
      • die durch PFAS-haltige Löschschäume verunreinigt wurden;
      • mit neu Anpassungen bei den Vergütungen, u.a. für Schiessanlagen.

Der bisherige Verpflichtungskredit des Altlasten-Fonds von CHF 265 Mio. für die Periode 2024 – 2029 reicht dafür nicht mehr aus.

Erhöhung des Verpflichtungskredits

Am 27.05.2026 hat der Bundesrat (BR) deshalb

  • eine Erhöhung des Verpflichtungskredites um CHF 180 Mio. auf insgesamt CHF 445 Mio. beschlossen.

Damit sollen

  • dringend notwendige Sanierungen auch in Zukunft unterstützt und
  • Verzögerungen vermieden werden.

Ferner ist vorgesehen,

  • die Zahlungskredite für die Jahre 2028 bis 2030 zu erhöhen
    • zunächst um jeweils CHF 10 Mio. für die Jahre 2028 und 2029 sowie
    • um CHF 20 Mio. für das Jahr 2030, um den erwarteten Auszahlungsbedarf abzudecken.

Mitfinanzierung bei der Altlasten-Sanierung

Über eine zweckgebundene Spezialfinanzierung, den Altlasten-Fonds, erfolgt

  • die Mitfinanzierung der Untersuchung,
  • Überwachung und
  • Sanierung von Altlasten

Dieser wird gemäss der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA) seit 2001 über eine Abgabe auf der Ablagerung von Abfällen geäufnet.

Der Bund beteiligt sich über

  • den Altlasten-Fonds an der Untersuchung, Überwachung und
  • Sanierung von Altlasten bei Siedlungsabfalldeponien,
  • Schiessanlagen sowie
  • den übrigen belasteten Standorten wie Betriebs- oder Unfallstandorte.

Dies gilt insbesondere für Fälle,

  • in denen die Verursacher, welche für die Kosten aufkommen müssten,
    • nicht mehr vorhanden oder
    • nicht mehr zahlungsfähig sind.

In der Schweiz sind

  • gut 2’100 der bisher geschätzten 4’000 Altlasten saniert.
  • Bis Ende 2025
    • wurden gesamthaft CHF 560 Mio. ausbezahlt und
    • weitere CHF 282 Mio. zugesichert.

Quelle

Redaktionsteam Bürgi Nägeli Rechtsanwälte