Einleitung
Die Eidgenössischen Räte haben nach längeren Beratungen am 18.03.2022 das Bundesgesetz zur Bekämpfung des Konkursmissbrauchs verabschiedet.
Neuerungen
Diese Neuerungen sollen ermöglichen:
- Die bessere Bekämpfung der Konkursmissbräuche
- die Vollstreckung von Strafurteilen, die ein Tätigkeitsverbot der fehlbaren Organe enthalten
- die Koordination zwischen den zuständigen Behörden.
Betroffene Gesetze
Mit diesem Gesetzgebungsvorhaben werden mehrere Bestimmungen geändert oder ergänzt, nämlich im:
- Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)
- Schweizerischen Obligationenrecht (OR)
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Militärstrafgesetz (MStG)
- Strafregistergesetz (StReG)
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (BdBSt)
Gesetzesänderungen
Die Gesetzesänderungen wurden in BBl 2022 702 publiziert und können nachgelesen werden im Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses (Änderung des Obligationenrechts, des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs, des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes, des Strafregistergesetzes und des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer):
Quelle: BBl 2022 702 | fedlex.admin.ch
Inkrafttreten
Es wird erwartet, dass das neue Bundesgesetz noch 2023 in Kraft treten wird.