Steuern Privatpersonen / BL – Nachsteuer- und Steuerstrafverfahren: Strafmass bei Nichtdeklaration einer unverteilten Erbschaft

Wer in seiner Steuererklärung die Frage «Sind Sie an einer unverteilten Erbschaft beteiligt?» mit «Nein» beantwortet, obwohl er

  • um eine angefallene Erbschaft weiss und
  • bereits eine (amtliche) Erbenbescheinigung verlangt hat,

macht sich einer mindestens fahrlässig begangenen Steuer-Nichtdeklaration schuldig.

Der Rekurrentin ist u. a. vorzuwerfen, dass

  • sie es unterliess,
    • innert der 30-tägigen (gegen die Steuerveranlagung laufenden) Rechtsmittelfrist
      • ihre Beteiligung am Nachlass
        • mittels der ihr während dieser Rechtsmittelfrist zugestellten Erbbescheinigung, mit der sie sichere Kenntnis von ihrer Erbenstellung erhielt,
      • den Steuerämtern nachzumelden.

Insgesamt war von einem fahrlässigen Verschulden an der Unterbesteuerung auszugehen.

Die Steuerbusse wurde mit 33 1/3% der hinterzogenen Steuer auf das Minimum festgelegt.

Quelle

Steuergericht des Kantons Basel-Land

25.09.2020

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