Wer in seiner Steuererklärung die Frage «Sind Sie an einer unverteilten Erbschaft beteiligt?» mit «Nein» beantwortet, obwohl er
- um eine angefallene Erbschaft weiss und
- bereits eine (amtliche) Erbenbescheinigung verlangt hat,
macht sich einer mindestens fahrlässig begangenen Steuer-Nichtdeklaration schuldig.
Der Rekurrentin ist u. a. vorzuwerfen, dass
- sie es unterliess,
- innert der 30-tägigen (gegen die Steuerveranlagung laufenden) Rechtsmittelfrist
- ihre Beteiligung am Nachlass
- mittels der ihr während dieser Rechtsmittelfrist zugestellten Erbbescheinigung, mit der sie sichere Kenntnis von ihrer Erbenstellung erhielt,
- den Steuerämtern nachzumelden.
- ihre Beteiligung am Nachlass
- innert der 30-tägigen (gegen die Steuerveranlagung laufenden) Rechtsmittelfrist
Insgesamt war von einem fahrlässigen Verschulden an der Unterbesteuerung auszugehen.
Die Steuerbusse wurde mit 33 1/3% der hinterzogenen Steuer auf das Minimum festgelegt.
Quelle
Steuergericht des Kantons Basel-Land
25.09.2020