Erbrecht – Verjährungsunterbrechung im Rahmen einer Erbteilungsklage

ZGB 614

Die Verjährung kann durch Erbteilungsklage unterbrochen werden.

Die Auflistung des Anspruchs als Aktivum in der Klagebegründung ist ausreichend; eine entsprechende Zahlungsaufforderung muss nicht ins Rechtsbegehren der Klageschrift aufgenommen werden.

Quelle

BGer 5A_512/2019 vom 28.10.2019

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