Immobiliarsachenrecht – Stockwerkeigentum: Pflicht zur Schaffung eines Erneuerungsfonds von Nationalrat abgelehnt

17.476 – Parlamentarische Initiative Thomas Hardegger (ZH/SP)

Nationalrat Thomas Hardegger (ZH/SP) hat am 27.09.2017 die Parlamentarische Initiative eingereicht, unter Hinweis darauf, dass die Errichtung eines Erneuerungsfonds für Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten in den Bestimmungen zum Stockwerkeigentum nicht vorgeschrieben sei. Dies führe dazu, dass bei wichtigen und/oder teuren Sanierungen von den Stockwerkeigentümern zusätzliche Einlagen nötig würden. Ein Erneuerungsfonds ermögliche eine langfristige Planung und verhindere kostentreibende, unkoordinierte Einzelmassnahmen oder den Wertzerfall der Liegenschaft.

Der Nationalrat hat am 04.03.2019 der Parlamentarischen Initiative Hardegger keine Folge gegeben.

Damit folgte der Nationalrat der Argumentation der Rechtskommission (RK-NR), wonach eine Erweiterung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) keinen Mehrwert schaffe, da im geltenden Recht die Möglichkeit bestehe, einen Erneuerungsfonds zu errichten.

Quelle

Bürgi Nägeli-Redaktionsteam

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