Revidierte Kfz-Bekanntmachung
Am 29.06.2015 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) angepasst bzw. revidiert:
- Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeughandel (KFZ-Bekanntmachung)
- Erläuterungen zur KFZ-Bekanntmachung
Motive für die Anpassung bzw. Revision waren:
- Berücksichtigung der WEKO-Fallpraxis
- Neue Entwicklungen in Technologie und Markt
- Anpassung im europäischen und schweizerischen Kartellrecht
Mit der Revision manifestiert die WEKO ihren Willen, weiterhin gegen schädliche Wettbewerbsabreden im Automobilvertrieb in der Schweiz vorzugehen. Auch soll der Abschottung des schweizerischen KFZ-Marktes entgegengewirkt werden.
Quelle
Medienmitteilung der Wettbewerbskommission vom 15.07.2015
Weiterführende Informationen / Linktipps
- Medienmitteilung: WEKO revidiert die KFZ-Bekanntmachung und deren Erläuterungen
- Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeugsektor
- Erläuterungen der Wettbewerbskommission zur Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeugsektor