Autorecht: WEKO erlässt neue Regeln für Autohändler

Revidierte Kfz-Bekanntmachung

Am 29.06.2015 hat die Wettbewerbskommission (WEKO) angepasst bzw. revidiert:

  • Bekanntmachung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeughandel (KFZ-Bekanntmachung)
  • Erläuterungen zur KFZ-Bekanntmachung

Motive für die Anpassung bzw. Revision waren:

  • Berücksichtigung der WEKO-Fallpraxis
  • Neue Entwicklungen in Technologie und Markt
  • Anpassung im europäischen und schweizerischen Kartellrecht

Mit der Revision manifestiert die WEKO ihren Willen, weiterhin gegen schädliche Wettbewerbsabreden im Automobilvertrieb in der Schweiz vorzugehen. Auch soll der Abschottung des schweizerischen KFZ-Marktes entgegengewirkt werden. 

Quelle

Medienmitteilung der Wettbewerbskommission vom 15.07.2015 

Weiterführende Informationen / Linktipps

Die Kommentare sind geschlossen.