Zurückhaltende Sistierungs-Gewährung

TCS vs. TCS

Die Sistierung eines Prozesses (hier Widerspruchsverfahrens vor dem Schweizerischen Bundesverwaltungsgericht) wird durch folgende Aspekte geprägt:

  • Ausnahmefall
  • Prozessökonomie-Motive
  • Grosses Ermessen des Richters 

Das Bundesverwaltungsgericht erachtete im konkreten Fall die Sistierungsvoraussetzungen nicht als gegeben, weil die Widerspruchsgegnerin kurz vor Urteilsfällung (der Urteilsentwurf lag bereits vor) das Sistierungsbegehren mit der Einleitung eines lange dauernden Zivilprozesses (vor dem Genfer Zivilgericht) auf Nichtigerklärung der Widerspruchsmarke begründete. Eine Sistierung hätte dem Zweck des Widerspruchsverfahrens, einen schnellen Entscheid zu erzielen, widersprochen.

Quelle

BVGer vom 30.01.2013 (B-3556/2012) | bvger.ch

Weiterführende Informationen / Linktipps

Markenarten | markenrechte.ch

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