Wohnhypotheken: sektorieller antizyklischer Kapitalpuffer von 1 %
Der Bundesrat setzte am 13.02.2013 den sog. antizyklischen Kapitalpuffer für das Segment der mit inländischen Wohnliegenschaften gesicherten Kredite in Höhe von 1 % in Kraft. Für die Durchsetzung Ist die FINMA verantwortlich.
Der Bundesratsentscheid erfolgte auf Antrag der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Die SNB begründete ihren Antrag damit, dass das starke, seit mehreren Jahren beobachtete Wachstum der Kredite und Immobilienpreise zu Ungleichgewichten am Hypothekar- und Immobilienmarkt für Wohnliegenschaften geführt habe. Diese Ungleichgewichte hätten sich im 2. Halbjahr 2012 weiter verschärft und ein Ausmass angenommen, das für die Stabilität des Bankensystems und somit für die Schweizer Volkswirtschaft ein Risiko darstellten.
Die Aktivierung des antizyklischen Kapitalpuffers soll ergänzend zu den bereits getroffenen Massnahmen (vgl. News-Beitrag vom 14.03.2012) wirken.
Quelle
Medienmitteilung Schweizerische Nationalbank vom 13.02.2013
Medienmitteilung finma vom 13.02.2013
Weiterführende Informationen
Hypothekenmarkt: Massnahmen gegen Überhitzung | bnlawyers.ch/news