Steuern: WAK-N pro Pauschalbesteuerung

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (kurz WAK-N) bei der Revision der Pauschalbesteuerung des Details von Ständerat und Bundesrat.

Die Resultate sind:

  • Befürwortung des Fortbestands der Pauschalbesteuerung (Besteuerung nach Aufwand); Ablehnung des Abschaffungsantrags mit 16 : 7 Stimmen bei einer Enthaltung
  • Abgelehnt wurde
    • eine Beschränkung auf Personen, die weder im In- noch Ausland einer Erwerbstätigkeit nachgehen und über 60 Jahre alt sind;
    • eine Erhöhung der Untergrenze in der Bemessungsgrundlage über den Vorschlag des Bundesrates hinaus.
  • Die bundesrätliche Vorlage wurde als „austariert“ betrachtet, weshalb sie auch von den Kantonen unterstützt werde.

Der Bundesrat hat sich zur Zielsetzung gemacht, die in den vergangenen Jahren zunehmend in die Kritik geratene Pauschalbesteuerung unter Berücksichtigung sowohl von Standort- als auch Gerechtigkeitsüberlegungen zu verbessern.

Der Ständerat hatte in der Frühjahrssession der Vorlage mit 35 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt.

Als Bemessungsgrundlagen für die direkte Bundessteuer und der kantonalen Steuern wurden neu vorgeschlagen

  • Eigenheim-Wohnnutzung
    • 7-fache der Wohnkosten (bisher: das Fünffache)
  • Hotel-Wohnen
    • 3-fache der Pensionskosten (bisher: das Zweifache)
  • Minimales Steuereinkommen bei der Direkten Bundessteuer
    • CHF 400‘000

In der Herbstsession soll nun der Nationalrat über die Vorlage befinden.

Quellen

diverse

Anmerkung

Politiker und Stimmbürger vergessen immer wieder, dass der Anspruch auf Pauschalbesteuerung (Besteuerung nach Aufwand) auch Schweizern zusteht, die nach mindestens 10-jähriger Landesabwesenheit in die Schweiz zurückkehren und hier nicht erwerbstätig sind.

Weiterführende Informationen / Linktipps

 

 

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