Sistierung der Unterzeichnung ACTA-Abkommens gegen Fälschungen und Internet-Piraterie

Der Bundesrat hat sich entschieden, mit der Unterzeichnung des umstrittenen Anti-Counterfeiting Trade Agreement (kurz: ACTA) zuzuwarten, bis genügend Entscheidungs-Elemente für die weitere Vorgehensbeurteilung vorliegen.

Das ACTA-Abkommen soll international die Bekämpfung der gross angelegten und kommerziell orientierten Fälschung und Piraterie erleichtern. Mit dem Abkommen sollte auch die hierfür notwendige internationale Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten vertieft werden. Seit Abschluss der Verhandlungen hat die Kritik an ACTA in verschiedenen Staaten stark zugenommen. Der Bundesrat hat die Kritik wahrgenommen und erkannt, dass es sich um grundlegende Freiheiten und wichtige Rechtsgüter geht, deren Behandlung landesintern abgestützt sein muss. Aus diesen Gründen will die Schweiz vorerst auf eine Unterzeichnung verzichten.

Quelle

Medienmitteilung des Bundesrats vom 09.05.2012 | ejpd.admin.ch

Mitteilung des EJPD vom 09.05.2012 | news.admin.ch

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