Ausländererwerb einer Immobiliengesellschafts-Beteiligung

Die Zeichnung von Anteilen an einer zu gründenden Immobiliengesellschaft durch eine Person im Ausland ist bewilligungspflichtig im Sinne des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG). Ebenso BewG-bewilligungspflichtig ist der Erwerb von Anteilen einer nicht börsenkotierten Immobiliengesellschaft durch Personen im Ausland. Die Beteiligung einer Person im Ausland an der Kapitalgesellschaft einer nicht börsenkotierten Immobiliengesellschaft ist nur dann als einem bewilligungspflichtigen Erwerb von Grundstücken gleichgestellt, wenn der Erwerber mit der Kapitalerhöhung seine Stellung an der Immobiliengesellschaft verstärkt.

Die Handelsregistereintragung der Immobiliengesellschaft bewirkt eine handlungsfähige juristische Person, auch bei fehlender BewG-Bewilligung, sofern und soweit der Eintrag nicht auf falschen oder unvollständigen Angaben beruht. 

Quelle: BEZ 31 (2011) Nr. 64

Weiterführende Informationen / Linktipps:

Immobilienerwerb durch Ausländer | immobilienerwerb-durch-auslaender.ch

Aktiengesellschaft | aktiengesellschaft.ch

 

 

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