Streitwert / Definitive Rechtsöffnung – Rechtsöffnungsverfahren: Keine Rechtsöffnung für künftige Unterhaltsbeiträge
BGG 51 Abs. 4; SchKG 84 – A. Art. 51 Abs. 4 BGG: Streitwert bei Rechtsöffnung für Unterhaltsbeiträge…
BGG 51 Abs. 4; SchKG 84 – A. Art. 51 Abs. 4 BGG: Streitwert bei Rechtsöffnung für Unterhaltsbeiträge…
OR 105 Abs. 1 Einleitung Das Bundesgericht hatte sich im vorliegenden Fall mit dem Verzugszins für familienrechtliche Unterhaltsbeiträge zu befassen. Sachverhalt Mit Entscheid vom 24.10.2017… Mehr lesen »Familienrecht – Familienrechtliche Unterhaltsbeiträge und Verzugszins
Teilzahlungswirkung – Aufgrund von OR 128 Ziffer 1 verjähren periodische Leistungen – hier monatliche Scheidungsunterhaltsbeiträge – jede für sich einzeln mit jeweils Ablauf von 5 Jahren. Entsprechend kann… Mehr lesen »Periodische Leistungen verjähren je einzeln