Sicherstellung Direkte Bundessteuer
Bei der Direkten Bundessteuer kann die Kantonale Steuerbehörde jederzeit die Sicherstellung verlangen, sofern der Steuerpflichtige keinen Wohnsitz in der Schweiz hat oder die Bezahlung der Steuer als gefährdet erscheint. Die Steuer braucht nicht rechtskräftig veranlagt zu sein.