Schlichtungsbehörde: Streitwertreduktionsbedingtes Entscheidverfahren nur bei Wahrung des rechtlichen Gehörs
Den Schlichtungsbehörden steht bei Forderungen bis zu CHF 2‘000 auf Antrag des Klägers die Spruchkompetenz zu, in der Sache materiell zu entscheiden.