SteuernGeschäftsfahrzeug: Privatanteile und MWST
Leistungen, die der Arbeitgeber seinem Personal (Lohnausweisempfänger) erbringt, gelten als entgeltliche Leistungen, die im Lohnausweis zu deklarieren sind. Solche Privatanteile gegenüber Lohnausweisempfängern unterliegen der Mehrwertsteuer.