Gesellschaftsrecht / Vertragsrecht – Übertragung nicht verbriefter Inhaberaktien
OR 164 ff. Die Übertragung nicht verbriefter Inhaberaktien hat nach den Regeln über die Abtretung von Forderungen gemäss OR 164 zu erfolgen. Der (Aktien-)Inhaber kann… Mehr lesen »Gesellschaftsrecht / Vertragsrecht – Übertragung nicht verbriefter Inhaberaktien