Keine Klage unter Stockwerkeigentümern auf Reglements-Einhaltung ohne Anrufung von Rechtsbehelfen
Rechtsbehelfe = Eigentums- oder Besitzesschutz-Klage oder solche, die im Mit- und Stockwerkeigentumsrecht vorgesehen sind Einem Stockwerkeigentümer stehen gegen einen andern Stockwerkeigentümer grundsätzlich offen: Klage aus… Mehr lesen »Keine Klage unter Stockwerkeigentümern auf Reglements-Einhaltung ohne Anrufung von Rechtsbehelfen