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Holdingstatus

Verlustverrechnung auch nach Statuswechsel

Das Kantonale Steueramt Zürich (KStA ZH) setzte gemäss Sachverhaltsfeststellung von BGE 2C_645/2011 die Staats- und Gemeindesteuern für eine zur ordentlichen Besteuerung gewechselte Gesellschaft ohne Berücksichtigung des Verlustvortrages aus der Zeit, als die Gesellschaft noch dem Holdingregime unterstand, fest.