ErbrechtErbenvertretung nach Erbteilungsurteil
ZGB 602 Abs. 3 sieht vor, dass die zuständige Behörde für die Erbengemeinschaft bis zur Teilung eine Erbenvertretung bestellen kann
ZGB 602 Abs. 3 sieht vor, dass die zuständige Behörde für die Erbengemeinschaft bis zur Teilung eine Erbenvertretung bestellen kann