Abänderung E-Mail ist Urkundenfälschung
StGB 251 i.V.m. StGB 110 Abs. 4 Ein Verurteilter hatte bei Verwandten und Bekannten Geld geliehen. Dabei verschwieg er nicht nur seine desolate Finanzlage, sondern… Mehr lesen »Abänderung E-Mail ist Urkundenfälschung