UnternehmensliquidationWiederherstellung der Frist zur Behebung von Organisationsmängeln nach Urteilsfällung
„Angesichts der Besonderheiten der Verfahren betreffend Organisationsmängeln, insbesondere der notorisch unterentwickelten Rechtskenntnisse vieler Organe, ist die Hürde für die Annahme eines bloss leichten Verschuldens an der Säumnis tief anzusetzen“ (ZR 111 [2012] Nr. 22 S. 56).