BetreibungBeginn des Zinsenlaufs
„Der Zeitpunkt der Anhebung der Betreibung im Sinne von Art .105 Abs. 1 OR ist im Zeitpunkt der Postaufgabe des Betreibungsbegehrens zu lokalisieren, in diesem Zeitpunkt beginnt der Zinsenlauf (E. 2.3.d)“ (ZR 111 [2012] Nr. 20, S. 51 ff.).