Zuteilung von Kurz-Telefonnummern

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat verfügt, dass MONDIAL Assistance die Bedingungen für die Zuteilung der Kurznummer 140 erfülle und, dass in Anwendung von AEFV 25 II die beiden Dienstleistungsanbieter Touring Club Schweiz (TCS) und MONDIAL Assistance die gleiche Kurznummer gemeinsam nutzen müssten, wenn sie einen ähnlichen Dienst anbieten wollten. 

Das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesgericht wiesen eine durch den Touring Club Schweiz (TCS) erhobene Beschwerde ab. Der Bundesrat hatte seine aus dem Fernmeldegesetz (FMG) fliessende Kompetenz nicht überschritten.

Quelle

BGE 2C_587/2011 vom 12.12.2011

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