Arbeitsrecht / Steuern natürliche Personen – Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung gestützt auf gerichtlichen Vergleich: Steuerliche Behandlung

DBG 16 Abs. 1 und DBG 24 lit. g; OR 18 und OR 336a

Wurde im Rahmen einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit wegen missbräuchlicher Kündigung gestützt auf einen gerichtlichen Vergleich eine Entschädigung vereinbart, stellt dies als Ganzes eine Genugtuungszahlung im Sinne von DBG 24 lit. g dar und ist als Ausgleich für den durch die Entlassung verursachten immateriellen Schaden vollständig steuerfrei.

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