Arbeitsrecht – Arbeitsunfall + Unfallverhütung: Unvorhersehbares Arbeitnehmer-Verhalten

OR 328

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers umfasst die Verhütung derjenigen Unfälle, die nicht auf ein unvorhersehbares Verhalten bzw. auf schweres Verschulden des geschädigten Arbeitnehmer zurückzuführen sind (OR 328):

  • Der Arbeitgeber hat alles zu beachten, was beim normalen Lauf der Dinge und bei Unaufmerksamkeit oder Unachtsamkeit des Arbeitnehmers geschehen kann

Zu den Nachweisobliegenheiten:

  • Beweislast des Arbeitnehmers
    • Der Arbeitnehmer hat den Nachweis zu erbringen, dass der Arbeitgeber seine Schutzpflichten nicht erfüllt hat.
  • Bestreitungslast des Arbeitgebers
    • Der Arbeitgeber hat die zum Negativum vorgetragenen Behauptungen des Arbeitnehmers substantiiert zu bestreiten.
  • Substantiierte Behauptung verletzter Arbeitgeber-cura instruendo durch den Arbeitnehmer
    • Die Bestreitungsobliegenheit des Arbeitgebers dispensiert den Arbeitnehmer nicht davon, konkrete Behauptungen aufzustellen.
      • Demgemäss müsste der Arbeitnehmer aufzeigen, welche konkreten Instruktionen bezüglich des fraglichen Arbeitsvorgangs der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern hätte geben müssen.

Urteil des Bundesgerichts vom 05.06.2019 (4A_611/2018)

(Bestätigung des Urteils des Obergerichts des Kantons Solothurn vom 24.10.2018)

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