SchKG / Konkurs – Kollokationsplan und Lastenverzeichnis: Neuschätzungsanspruch?

VZG 9

Am 26. Februar 2019 erstellte das Konkursamt Luzern im Konkurs über die B.________ AG den Kollokationsplan und das Lastenverzeichnis. Das Verfahren beschränkt sich auf die Spezialliquidation nach Art. 230a Abs. 2 SchKG einer 6½ Zimmer-Maisonettewohnung samt zwei Kellern in U.________ (Stockwerkanteil Nr. xxx am Grundstück Nr. yyy). Der Schätzungswert wurde mit Fr. 3’000’000.– aufgeführt. Kollokationsplan samt Lastenverzeichnis wurden vom 1. bis 21. März 2019 beim Konkursamt aufgelegt.

Die A.________ AG ist als Inhaberin eines Schuldbriefes über Fr. 1’000’000.–, 3. Pfandstelle, lastend auf dem Stockwerkanteil Nr. xxx, für eine Forderung von Fr. 1’071’670.– kolloziert.

Das Bundesgericht bestätigte auf seine Anrufung der A.________ AG hin, dass Beschwerden gegen Kollokationsplan und Lastenverzeichnis innert 10 Tagen ab Publikation der Plan-Auflage im SHAB einzureichen seien.

Weiter hielt das Bundesgericht fest, dass ein Anspruch auf Neuschätzung nach VZG 9 im summarischen Konkursverfahren resp. bei der Spezialliquidation nicht bestehe.

Quelle

BGer 5A_696/2019 vom 03.12.2019

Weiterführende Informationen / Linktipps

Die Kommentare sind geschlossen.