Immobiliarsachenrecht – Stockwerkeigentum: Vermietung von Stockwerkeigentumswohnungen via Airbnb

ZGB 712a Abs. 2 und ZGB 712g Abs. 3

Die Zulässigkeit des dauernden gewerbsmässigen Feilbietens einer Wohnung zur tageweisen Buchung über Plattformen wie Airbnb hängt von den Umständen des konkreten Einzelfalles ab:

  • tradierte Nutzungsweise
  • Erstwohn- oder Ferienliegenschaft
  • Intimität des Hauses
  • Häufigkeit der Wechsel
  • Grad der Immissionen
  • etc.

Sind – wie im strittigen Fall – die Stockwerkeinheiten dem Wohnzweck gewidmet und handelt es sich beim StWE-Gebäude um eine Erstwohnresidenz mit gehobenem Standard, liegt eine unzulässige Nutzungsänderung vor.

Das reglementarische Verbot, die Stockwerkeigentumswohnungen tage-, wochen- oder monatsweiser Vermietung einer Wohnung ist eine zulässige autonome Satzung der Stockwerkeigentümergemeinschaft in Bezug auf die Nutzungsweise (E. 4.3).

Quelle

BGer 5A_436/2018 vom 04.04.2019 = BGE 145 III 400 ff.

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