OR 394 ff. / OR 18
Sachverhalt und Erwägungen
Eine Bank und ihr Kunde stritten sich über die Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Zusammenhang mit der nachträglichen Preisanpassung der Bank aufgrund der Aufhebung des EURO-Mindestkurses.
Im Rahmen des handelsgerichtlichen Prozessverfahrens ergab sich folgendes:
- Die von der Bank im Zuge der EURO-Mindestkursaufhebung vorgenommenen, nachträglichen Preisanpassungen lassen sich nicht durch die Banken-AGB rechtfertigen
- Am Aufhebungstag (15.01.2015) lag keine „besondere Marktlage“ im Sinne der AGB der beklagtischen Bank vor.
Entscheid
Die Klage des Bankkunden gegen die Bank wurde vollumfänglich gutgeheissen.
Quelle
Handelsgericht des Kantons Zürich
Urteil vom 16.12.2016
HG 150136
ZR 116 (2017) Nr. 40, S. 132 ff.
(unangefochten in Rechtskraft erwachsen)
Weiterführende Informationen / Linktipps
- Euromindestkurs-Aufhebung und Anpassung der Arbeitskonditionen
- AGB nach Branchen | agb-allgemeine-geschaeftsbedingungen.ch
- Handelsgericht | handelsgericht.ch