Ausländische Personen, die eine Kurzaufenthaltsbewilligung zum Zweck der Stellensuche in der Schweiz beantragen, müssen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung der Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs (VEP) verabschiedet und auf den 01.04.2015 in Kraft gesetzt.
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Quelle:
Medienmitteilung des Bundesrats vom 13.03.2015