Praxisänderung für Unfallversicherungsfälle
Das Bundesgericht erachtet es zur Wahrung eines fairen Verwaltungs- und Beschwerdeverfahrens als notwendig, die Einholung von Administrativ- und Gerichtsgutachten bei Medizinischen Abklärungsstellen (zB MEDAS) förmlich durch Verfügung anzuordnen, und zwar in rechtsmittelfähiger bzw. anfechtbarer Form. Diese Begutachtungsform hat nicht nur im Bereiche der Invalidenversicherung, sondern –angesichts der ähnlichen prozeduralen Bestimmungen – inskünftig auch im Bereiche der Unfallversicherung zu gelten.
Quelle
BGE 137 V 210 o.D. | polyreg.ch