Immobilienkauf / OR 192 Abs. und OR 199
Die Freizeichnung beim Grundstückkauf, d.h. die Wegbedingung der Rechts- und Sachgewährleistung, im öffentlichen beurkundeten Kaufvertrag ist zulässig. Die vor allem für Bestandesimmobilien weit verbreitete Freizeichnungsklausel unter Vorbehalt absichtlich bzw. arglistig verschwiegener Mängel hielt der richterlichen Beurteilung stand.
Ob und inwieweit der Art. 8 revUWG, der auf diesen Fall noch nicht anzuwenden war, der Freizeichnungsklausel als standardisierte Vertragsbestimmung eines Individualvertrages Grenzen setzt, wird sich weisen müssen [vgl. http://www.agb-allgemeine-geschaeftsbedingungen.ch/agb-geltung]
Quelle
BGE 4A_272/2011 vom 22.08.2011 | polyreg.ch
Weiterführende Informationen / Linktipps
Immobilienerwerb | schweizerische-immobilien.ch
Real Estate Due Diligence | real-estate-due-diligence.ch
Leistungsverweigerungsrecht | immobilien-ab-plan.ch