Ehegatten-Gleichstellung beim Namens- und Bürgerrecht

Neues Recht

Die vom Parlament am 30.09.2011 verabschiedete Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches bewirkt die Gleichstellung der Ehegatten von Name und Bürgerrecht.

  • Jeder Ehegatte behält bei der Eheschliessung seinen Namen und sein Bürgerrecht.
  • Die Brautleute können bei der Eheschliessung erklären, dass sie den „Ledig“-Namen der Braut oder des Bräutigams als gemeinsamen „Familiennamen“ tragen wollen.
  • Das Kind verheirateter Eltern erhält entweder deren gemeinsamen „Familien“-Namen oder – falls diese verschiedene Namen tragen – jenen ihrer „Ledig“-Namen, den sie bei der Eheschliessung zum „Namen ihrer gemeinsamen Kinder“ bestimmt haben.
  • Das Kind unverheirateter Eltern erhält den „Ledig“-Namen der Mutter. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge können die Eltern erklären, dass das Kind den „Ledig“-Namen des Vaters tragen soll.
  • Partnerinnen oder Partner können künftig bei der Eintragung der Partnerschaft erklären, dass sie den „Ledig“-Namen der Partnerin oder des Partners als gemeinsamen Namen tragen wollen.

Übergangsrecht

  • Ein Ehegatte, der vor Inkrafttreten dieser Gesetzesrevision seinen Namen bei der Eheschliessung geändert hat, kann jederzeit beim Zivilstandsamt erklären, dass er wieder seinen „Ledig“-Namen tragen will.
    • Wird eine solche Namensänderungs-Erklärung abgegeben, so können die Eltern bis zum 31. Dezember 2013 erklären, dass ihr Kind den „Ledig“-Namen des Elternteils erhält, der diese Erklärung abgegeben hat.
  • Nicht miteinander verheiratete Eltern, welche die gemeinsame elterliche Sorge ausüben, können binnen Jahresfrist erklären, dass ihr Kind den „Ledig“-Namen des Vaters tragen soll.
    • Hat das Kind das zwölfte Altersjahr vollendet, muss es einer Namensänderung zustimmen.
  • Gleichgeschlechtliche Paare, die vor Inkrafttreten dieser Gesetzesrevision ihre Partnerschaft eintragen liessen, können binnen Jahresfrist erklären, dass sie den „Ledig“-Namen der einen Partnerin oder des einen Partners als gemeinsamen Namen tragen wollen.

Quelle

Medienmitteilung des Bundesrates vom 23.04.2012 | ejpd.admin.ch

Weiterführende Informationen / Linktipps

Name und Bürgerrecht der Ehegatten | ejpd.admin.ch

Namensbildung | namens-recht.ch

Namensfuehrung | heirat.ch


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