Besserstellung von Patchwork-Familien

Herr und Frau Rohrbach hatten am 25.01.2011 eine Petition betreffend Besserstellung der Patchwork-Familien eingereicht. Die Petenten fordern die Einführung einer flexiblen Regelung für den Fall, dass dem hinterbliebenen Ehegatten die Nutzniessung zugewandt wird und ein Grundstück den nicht gemeinsamen Kindern zu Eigentum zugewiesen wird; diesfalls soll – so die Petenten – nicht mehr der nutzniessungsberechtigte Ehegatte die diesbezüglichen finanziellen Belastungen (öffentliche Abgaben und Unterhalt) alleine tragen müssen.

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates sah an ihrer Sitzung vom 13.10.2011 keine Anhaltspunkte, die für die Einführung der gewünschten Regelung sprechen würden. Gleichwohl wurde der Bundesrat im Rahmen der Motion Gutzwiller 10.3524 mit der Prüfung beauftragt, ob und inwieweit das Erbrecht an die veränderten Lebensverhältnisse anzupassen sei. – Erinnerlich wurde der Bundesrat mit der Ueberweisung der Motion Gutzwiller „Für ein zeitgemässes Erbrecht“ beauftragt, das mehr als hundertjährige, angeblich nicht mehr zeitgemässe Erb- und Pflichtteilsrecht flexibler auszugestalten und es den veränderten demografischen, familiären und gesellschaftlichen Lebensrealitäten anzupassen. Dabei soll das geltende Recht in seinem Kern bewahrt und die Familie als institutionelle Lebensform auch weiterhin geschützt werden. Ebenso soll es dem Erblasser trotz Teilrevision weiterhin freistehen, Begünstigungen im bisherigen Ausmass vorzunehmen.

Quelle

Bericht der Kommission für Rechtsfragen vom 13.10.2011 | parlament.ch

Weiterführende Informationen / Linktipps

Konkubinat |konkubinat.ch

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