Internetpranger – Schwarze Liste: Persönlichkeitsverletzende Einträge

Die Veröffentlichung einer sog. „Schwarzen Liste“ im Internet ist geeignet die Ehre bzw. die soziale Geltung der dort aufgeführten Personen herabzusetzen. Auch wenn eine Person aufgrund ihrer beruflichen Stellung von öffentlichem Interesse ist, dürfen im Internet keine Angaben zum Privatbereich wie zB Privatanschrift, Fixnet- und Mobile-Telefonnummern publiziert werden. Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person liess sich weder durch ein überwiegendes öffentliches noch privates Interesse rechtfertigen.

[in bewusst stark gekürzter, auf die abstrakten Grundsätze reduzierter Form]

Quelle

BG Laufenburg vom 18.08.2011 (OZ.2011.11); vgl. auch INGRES NEWS 2/12

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