Steuerabkommen Schweiz-Deutschland

Die Unterhändler der Staaten Schweiz und Deutschland haben am 10.08.2011 ein Steuerabkommen paraphiert.

Die Eckdaten sind:

  1. Personen mit Wohnsitz in Deutschland können ihre Kapitalanlagen in der Schweiz nachversteuern, indem sie entweder eine einmalige Steuerzahlung leisten oder ihre Bankbeziehungen offenlegen
  2. Künftige Kapitalerträge und –gewinne deutscher Bankkunden in der Schweiz unterliegen einer Abgeltungssteuer, deren Erlös die Schweiz an die deutschen Behörden überweisen wird
  3. Der Marktzugang für Finanzdienstleister wird verbessert.
  4. Das Steuerabkommen soll 2013 in Kraft treten.

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