Die Unterhändler der Staaten Schweiz und Deutschland haben am 10.08.2011 ein Steuerabkommen paraphiert.
Die Eckdaten sind:
- Personen mit Wohnsitz in Deutschland können ihre Kapitalanlagen in der Schweiz nachversteuern, indem sie entweder eine einmalige Steuerzahlung leisten oder ihre Bankbeziehungen offenlegen
- Künftige Kapitalerträge und –gewinne deutscher Bankkunden in der Schweiz unterliegen einer Abgeltungssteuer, deren Erlös die Schweiz an die deutschen Behörden überweisen wird
- Der Marktzugang für Finanzdienstleister wird verbessert.
- Das Steuerabkommen soll 2013 in Kraft treten.