Zweitwohnungsverordnung: Konferenzielle Anhörung

Die Beamten des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) haben am 18.06.2012 mehr als hundert Vertreter von Behörden, Parteien, Verbänden und Organisationen zu einer rund dreistündigen konferenziellen Anhörung empfangen. Die Teilnehmer konnten sich zum Entwurf der Zweitwohnungsverordnung äussern.

Die Zweitwohnungsverordnung soll die drängendsten Fragen der neuen Verfassungsbestimmungen zum Zweitwohnungsbau klären:

  • Regelung des Baus neuer Zweitwohnungen in Gemeinden, die bereits einen Zweitwohnungsanteil von über 20 % erreicht haben
  • Bewilligungsverbot für Zweitwohnungen, es sei denn, die Baubewilligung enthalte eine Bedingung, die sicherstelle, dass mit dem Bau „warme Betten“ entstehen
  • Qualifikation der Zweitwohnungen (als Zweitwohnungen gelten Wohnungen, deren Nutzer keinen Wohnsitz in der Standortgemeine haben)
  • Inkrafttreten der Zweitwohnungsverordnung (01.09.2012 oder 01.01.2013?)
  • Gültigkeitsdauer der Zweitwohnungsverordnung (bis Parlament die Ausführungsgesetzgebung zu den neuen Verfassungsbestimmungen erlassen hat)

Die Diskussionspunkte betrafen vor allem:

  • Möglichkeit, bestehende Erstwohnungen auch in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von mehr als 20 % Prozent in Zweitwohnungen umzuwandeln
    • zB durch Unterstellung der Umnutzungen einer Bewilligungspflicht, wobei die Bewilligungen nur in bestimmten Fällen erteilt werden sollten
    • Ausnahmeregelungen zum Bau neuer Zweitwohnungen in Gemeinden, die bereits einen Zweitwohnungsanteil von 20 % Prozent aufweisen
      • zB durch grosszügigere Ausnahmen, insbesondere für den Bau von Wohnungen für Studierende oder Berufsleute
      • Inkrafttreten der Zweitwohnungsverordnung
        • Mehrere Votanten – unter ihnen die Delegierten der Kantone – sprachen sich dafür aus, dass die Verordnung erst am 01.01.2013 in Kraft treten soll.

Die Anregungen werden nun vom UVEK ausgewertet und gewürdigt. Die von Frau BRin Doris Leuthard eingesetzte Arbeitsgruppe kommt anfangs Juli zu einer letzten Sitzung für die Schlussredaktion des Verordnungsentwurfs zusammen.

Zusätzliche Verweise:

Verordnungsentwurf und Erläuterungen

Der verfassungsrechtlich geschützten Eigentumsgarantie wegen konnte in der Verordnung der Umgang mit bestehenden Zweitwohnungen nicht geregelt werden; hiefür bedarf es einer gesetzlichen Grundlage.

Quelle

Medienmitteilung des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE vom 18.06.2012

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