Entschädigungsanspruch für nutzlos gewordene Planungskosten
Der Anspruch auf Ersatz nutzlos gewordener Planungskosten stützt sich auf die Eigentumsgarantie (BV 26) und auf den Vertrauensschutz (BV 9).
Der Anspruch auf Ersatz nutzlos gewordener Planungskosten stützt sich auf die Eigentumsgarantie (BV 26) und auf den Vertrauensschutz (BV 9).